ePic Projects | E-commerce Photography Berlin | Rental Studio Berlin

1. Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Maja Matkowska (im Folgenden: ePic Projects) und ihrem jeweiligen Auftraggeber geschlossenen Aufträge. AGBs des Auftraggebers gelten nur mit schriftlicher Zustimmung der ePic Projects.

1.1
Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen vom vereinbarten Vorgehen unverzüglich gegenseitig.

1.2
Eine nachträgliche Vertragsänderung (Leistungsänderung) bedarf der Zustimmung der Vertragsparteien und kann von ePic Projects nach der zum Änderungszeitpunkt gültigen Preisliste abgerechnet werden.

1.3
Der Auftraggeber kann den Vertrag (bzw. die Produktion) bis zwei Wochen vor den Aufnahmearbeiten stornieren. Er hat in diesem Fall 20% des vereinbarten Preises und die bereits entstandenen Kosten zu zahlen.

 

2. Aufnahmearbeiten
2.1

Die Produkte, die von ePic Projects abgelichtet werden sollen, sind, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, vom Auftraggeber auf eigene Gefahr und Kosten an ePic Projects zu liefern.

2.2
Der Auftraggeber hat die Pflicht, ePic Projects für die Aufnahmearbeiten nur solche Produkte zu überlassen, zu deren Verwendung er vollumfänglich berechtigt ist. Der Auftraggeber stellt ePic Projects frei von Ansprüchen Dritter, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.

2.3
ePic Projects haftet nicht für produktionsbedingte Schäden an der Ware wie z.B. Nadeleinstiche vom Styling oder Ähnliches, und nicht für den Verlust der Artikel, insbesondere beim Transport der Ware. Sollen die zu Aufnahmearbeiten überlassenen Produkte versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu tragen.

2.4
Nach Beendigung der Aufnahmearbeiten sind die Artikel vom Besteller auf eigene Gefahr und Kosten bei ePic Projects abzuholen, soweit nicht anders vereinbart.

2.5
Bei Modellaufnahmen wird ePic Projects dem Auftraggeber Modelle vorschlagen. Der Auftraggeber wird seine Wahl schriftlich und verbindlich gegenüber ePic Projects mitteilen. ePic Projects übernimmt somit keine Verantwortung für die Modelauswahl.

 

3. Mängelrügen
Der Besteller hat die Fotos bzw. Videoclips nach Eingang zu überprüfen und ePic Projects alle erkennbaren oder offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen innerhalb von einer Woche nach Erhalt zu rügen. Danach gilt die Leistung als vertragsmäßig und mängelfrei abgenommen.

 

4. Vergütung
4.1

Die Vergütung ist nach Ablieferung des Werkes innerhalb von 14 Tagen fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.

4.2
Erfordern die Aufnahmen von ePic Projects hohe finanzielle Vorleistungen (ab € 1.000,00), kann ePic Projects vom Besteller angemessene Vorauszahlungen verlangen.

4.3
Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.Bei Zahlungsverzug gilt die gesetzliche Regelung. In der Zusammenarbeit mit Unternehmen tritt der Zahlungsverzug nach 14 Tagen ein. Der Verzugszins ist 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

 

5. Nutzungsrechte
5.1

Der Auftraggeber erhält das einfache Nutzungsrecht am Urheberrecht der Fotos bzw. Videoclips zur Verwendung zum vertraglich vereinbarten Zweck und Umfang, soweit nicht schriftlich anders vereinbart. Eine Einräumung unbeschränkter sowie ausschließlicher Nutzungsrechte kann von Auftraggeber schriftlich vereinbart werden.

5.2
Ausschließliche Nutzungsrechte bedingen einen Aufschlag von mindestens 20% auf das jeweilige Grundhonorar.

5.2
Die Nutzungsrechte einschließlich der Persönlichkeitsrechte bei Bildern, auf denen Personen erkennbar sind, richten sich zeitlich, räumlich und inhaltlich nach den ausgewiesenen BuyOuts der jeweiligen Modelagentur. ePic Projects haftet nicht für seinen Kunden. Sollte nichts Anderes vereinbart sein gestalten sich die Nutzungsrechte wie folgt: 1 Jahr Online (Internet).

5.3
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über. Stehen ePic Projects weiter Ansprüche gegen den Auftraggeber zu, erhält der Auftraggeber die Nutzungsrechte erst, wenn sämtliche Ansprüche gegen ihn erloschen sind.

5.4
Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt ePic Projects berechtigt, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden und den Auftraggeber als Referenzkunden nennen. Das Recht zur Benennung des Auftraggebers als Referenzkunden gilt nicht, wenn der Auftraggeber zuvor ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend gemacht hat.

 

 

AGB

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